AGB

[AGB für Beratung, Betreuung und Auslauf] [AGB für Kurse, Seminare, Einzelstunden und Veranstaltungen]

Allgemeine Geschäftsbedigungen für Beratung, Betreuung und Auslauf

Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Betreuungsvertrages.

1. Betreuungsvertrag

a) Zwischen dem Hundehalter und hs wird ein Betreuungsvertrag über die Unterbringung und Versorgung seines Hundes abgeschlossen. Jeder Hundehalter, der seinen Hund bei hs in die Betreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Geschäftsbedingungen vonhs Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit hs einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt dies durch seine Unterschrift.

b) Sollte sich herausstellen, dass Angaben des Hundehalters in dem Betreuungsvertrag unzutreffend sind, steht hs das Recht der fristlosen Kündigung, sowie pauschaler Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder Schadenersatz zu.

c) Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien jeweils zum Monatsende mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.

d) hs verpflichtet sich den Hund nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen zu betreuen und zu versorgen.

e) Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass hs den Hundehalter während der Betreuung telefonisch erreichen kann. Alternativ benennt der Hundehalter eine dritte Person, die weisungsberechtigt ist.

f) Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

g) Der Hundehalter versichert, dass eine spezielle Haftpflichtversicherung für seinen Hund besteht. Eine Kopie des Versicherungsscheines wird hs vor Beginn der Betreuung ausgehändigt.

2. Leistungsumfang

Betreuung:

a) hs gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf. Die nächtliche Unterbringung erfolgt bei hs in einem eigens für sie eingerichteten Hundehaus. Tagsüber stehen den Hunden das Hundehaus sowie das Privatgelände zur Verfügung.

b) Die hs Tagesbetreuung hat von Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr geöffnet.hs behält sich vor für einen Hund, der nicht bis 20.00 Uhr abgeholt wurde, einen Betreuungsaufschlag von 20,00 € zu berechnen, die dem Hundehalter zu Last gelegt werden. Wird der Hund nicht bis 21.00 Uhr abgeholt, kann dieser erst am nächsten Werktag abgeholt werden. Die Betreuungskosten werden dann nach dem Übernachtungstarif berechnet. Diese Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

c) Während der Betreuung erhält der Hund sein gewohntes Futter, welches durch den Hundehalter mitzubringen ist. Ebenso hat der Hundehalter ein sicheres Halsband, die Hundemarken, eine sichere Hundeleine und einen eigenen Schlafplatz mitzubringen.

d) Besonderheiten der Verpflegung sowie medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter bei der Abgabe des Hundes ausdrücklich anzugeben.

e) Der zur Betreuung abgegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer zum vereinbarten Termin durch den Hundehalter oder einen hs bekannt gegebenen Vertreter abgeholt. Der Vertreter muss sich durch Personalausweis identifizieren. Im Falle der Nichteinhaltung ist hs berechtigt, den Hund nach Ablauf von 14 Tagen einem Tierheim zu übergeben oder anderweitig zu vermitteln. Das Tierheim wird von hs ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

f) Der Hundehalter bekommt ein verbindliches Buchungsformular zur Unterschrift. Nach Unterzeichnung erhält dieser von hs eine Rechnung über die zu zahlende Vergütung. Der Hundehalter verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnung nach erhalt, spätestens nach Ablauf von fünf Werktagen.

g) Anfallende Stornierungskosten für den Aufenthalt bei hs trägt der Hundehalter.

h) Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sind alle Hunde vor dem Gelände von hs anzuleinen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Anleinverpflichtungen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

Hundetraining:

a) Mit der Anmeldung zu einer Einzel- oder Gruppenstunde ist die Zahlung der jeweiligen Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug in bar oder per Überweisung auf das entsprechende Konto zu erfolgen.

b) Das Absagen oder Verschieben eines vereinbarten Einzeltermins oder einer Gruppenstunde muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt dies nicht, bzw. zu einem späteren Zeitpunkt, darf der Termin in voller Höhe angerechnet werden. Versäumte Stunden werden nicht erstattet. Bei vorgegebenen Kursen werden versäumte Termine nicht nachgeholt. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist mindestens eine Woche vor Beginn anzuzeigen, ansonsten wird der vereinbarte Betrag fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.

c) hs übernimmt keinerlei Haftung für Sach-/Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Ebenso gilt dies für Schäden und/oder Verletzung durch teilnehmende Hunde. Der Hundehalter haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.

d) Sämtliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der jeweiligen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

3. Gesundheit des Hundes

a) hs verpflichtet sich, sollten bei dem in Betreuung gegebenen Hund gesundheitliche oder psychische Störungen, bzw Eingewöhnungsprobleme, die das gewöhnliche Maß übersteigen, auftreten, sofort den Hundehalter, bzw. den genannten Vertreter in Kenntnis zu setzen. Der Hundehalter hat Sorge zu tragen, dass er, bzw. sein genannter Vertreter zu jeder Zeit nachrichtlich zu erreichen ist.

b) Sollte der Hund während der Unterbringung bei hs erkranken oder sich verletzen, so wird er versorgt werden. Hält hs eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzung des Hundes, ist hs bevollmächtigt, den Hund namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen.

c) Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthaltes auftreten, isths berechtigt, den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder an eine Tierklinik zu übergeben, damit eine entsprechende Versorgung gewährleistet ist und keine Schäden gegenüber Dritten (Tier und Mensch) entstehen. hs ist in diesem Fall berechtigt, den Betreuungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.

d) Die durch die tierärztliche Versorgung und/oder medikamentösen Behandlung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters, ebenso Kosten für Transport und sämtliche Nebenkosten. Der Hundehalter ist verpflichtet diese zu erstatten.

e) hs ist berechtigt, die Betreuung für Hunde, die kurz vor dem Abgabetermin erkranken oder operiert werden mussten, abzulehnen.

f) Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und innerhalb des letzten Jahres die nachfolgend genannten wirksamen Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, (Virushusten nach Absprache).

g) Der Hundehalter verpflichtet sich Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere bei ansteckenden Krankheiten. Ebenso ist der Verdacht einer ansteckenden Krankheit bekanntzugeben.

h) Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte eine Hündin während der Betreuungsdauer läufig werden, oder verschweigt der Hundehalter hs die Läufigkeit seiner Hündin, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während des Aufenthaltes bei hs) keine Haftung übernommen. Die Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

i) Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund frei von Parasiten, d.h. Flöhen und Würmern, und präventiv gegen diese geschützt ist.

3. Bezahlung, Betreuungsdauer

a) Der Gesamtpreis der Übernachtbetreuung ist wie folgt zu entrichten: Die komplette Summe wird nach erhalt der Rechnung fällig und ist sofort und ohne Abzug, spätestens nach 5 Werktagen zu zahlen.

Bei der Tagesbetreuung wird dies individuell besprochen.

b) Erfolgt ein Rücktritt und wird dieser

  • nicht mindestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist hs berechtigt, 50 % des bereits bezahlten Betrags als Stornogebühr einzubehalten.
  • nicht mindestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist hs berechtigt, 70 % des bereits bezahlten Betrags als Stornogebühr einzubehalten.
  • nicht mindestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben, ist hs berechtigt, 100 % des bereits bezahlten Betrags als Stornogebühr einzubehalten.

c) Bei Abholung vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Hundehalter keinen Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Gesamtpreises.

4. Haftung

a) Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei hs abgegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

b) Für Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht, haftet vorrangig hs (§ 834 BGB), bzw. die Betriebshaftpflicht von hs. Eine von hs zu leistende Eigenbeteiligung bis zu 300 Euro hat jedoch der Hundehalter zu erstatten.

c) Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen (Hundehalsbänder, Hundeleinen, Hundedecken, Hundemarken, etc.), die dem Hund mitgegeben werden, haftet hs ebenfalls nicht.

d) Der Hundehalter wird über die Form der Unterbringung und Haltung in einem Beratungsgespräch aufgeklärt. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in der Gruppe betreut wird, es kann zu Auseinandersetzungen unter den Hunden kommen.

e) Hs haftet nicht für Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Haltung in der Gruppe oder bei Spaziergängen mit Freilauf entstehen können. Die Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs sind dem Hundehalter voll bewusst.

f) Dem Hundehalter ist bewusst, dass sein Hund in der Gruppe unangeleint auch in öffentlichen Hundeauslaufgebieten ausgeführt wird.

g) Trotz sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte das Tier trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der hs Betriebshaftpflicht.

Stand: 08.05.2012

[AGB für Beratung, Betreuung und Auslauf] [AGB für Kurse, Seminare, Einzelstunden und Veranstaltungen]

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse, Seminare, Einzelstunden und Veranstaltungen

Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen von hundsein

§ 1
Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden und Veranstaltungen für Hund und Halter.
hundsein übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

§ 2
Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
Auf Verlangen hat der Kunde Impfpaß, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
Chronische Erkrankungen sind hundsein bei Beginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
Ebenfalls ist hundsein vor Beginn der Unterrichtsstunde über dieLäufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
hundsein ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.

§ 3
Die Anmeldung kann über die Homepage, postalisch, per E-Mail, per Whatsapp oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich.

§4
Die Vergütung für Einzelstunden und Gruppenstunden sind auf der Website www.hundsein.de von hundsein zu finden oder können im Vorfeld erfragt werden.
Die Einzelstundenvergütung bezieht sich auf 60 Minuten. Dauert die Einzelstunde länger erfolgt eine weitere Berechnung in 15 Minuten-Schritten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden von hundsein für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:
bis 1 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 50% der Vergütung bis 24 Stunden vor Beginn des Leistungstermins 100% der Vergütung.
Kosten und Rücktrittsvereinbarung für Seminare, die durch andere Veranstalter als hundsein organisiert sind, sind grundsätzlich in Werbeträgern oder auf der Website der jeweiligen Veranstalter zu finden bzw. können im Vorfeld bei diesem erfragt werden.
Kosten für Seminare, die durch hundsein organisiert werden, sind grundsätzlich in Werbeträgern oder auf der Website www.hundsein.de zu finden bzw. können im Vorfeld erfragt werden.
Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden von hundsein für bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Sie betragen in Abhängigkeit von der Rücktrittserklärung:
bis 8 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 30% der Teilnahmegebühr bis 4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 70% der Teilnahmegebühr ab 4 Wochen vor Beginn des Leistungstermins 100 % der Teilnahmegebühr.
Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen. Die Gebühr wird von hundsein erstattet, wenn die durch sie festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und/oder die vertragliche Leistung ausbleibt. Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (Bsp. Übernachtung, Anfahrt, Dienstausfall etc) erfolgt nicht.

§5
1. Eine Haftung von hundsein für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung hundsein handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
3. Soweit der Kunde durch hundsein aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

§7
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film/-Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines Seminars, einer Einzel- oder Gruppenstunde erstellt wurden. hundsein verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikationen, Fachbüchern, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während eines Seminars, einer Einzel- oder Gruppenstunde sind ausdrücklich nicht gestattet.

§8
Seminarunterlagen, die von hundsein ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Ines Kivelitz nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Ines Kivelitz reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§9
Ansprüche gegen hundsein verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

§10
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur hundsein vorbehalten.

§11
Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Horst. Stand 05/2012 – hundsein

hundsein – beratung und betreuung, Ines Kivelitz, Schönmoor 15, 25358 Horst, 0151 – 12409305, info@hundsein.de